Rechtsprechung
OLG Naumburg, 29.12.2006 - 3 WF 206/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der schriftlichen Auskunftserteilung zur Erfüllung einer familienrechtlichen Auskunftspflicht durch einen von dem Auskunftspflichtigen beauftragten Rechtsanwalt; Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des Auskunftspflichtigen; "Mutwilligkeit" der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; BGB § 260 § 362 § 1379
Versagung von Prozesskostenhilfe für Folgesache Zugewinn [hier: Auskunftserteilung] wegen Mutwilligkeit - Anforderungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Zugewinnausgleich - PKH für Stufenklage
Verfahrensgang
- AG Wittenberg, 04.10.2006 - 5 F 788/05
- OLG Naumburg, 29.12.2006 - 3 WF 206/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 1814
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Nürnberg, 25.02.2005 - 5 U 3721/04
Zur Auskunftserteilung des Erben an den Pflichtteilsberechtigten
Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.2006 - 3 WF 206/06
Insoweit folgt der Senat in ständiger Rechtsprechung der weit überwiegenden Meinung (vgl. OLG Nürnberg, Urteil vom 25.02.2005 - 5 U 3721/04 - zitiert in juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen;… Palandt/Brudermüller, BGB, 66. Auflage, § 1379 Rn 10 m.w.N.). - KG, 20.09.2004 - 3 WF 189/04
Behandlung eines Prozesskostenhilfeantrags bei einer Unterhaltsstufenklage
Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.2006 - 3 WF 206/06
An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 20.09.2004 - 3 WF 189/04 - zitiert in juris). - OLG Naumburg, 27.10.1993 - 3 WF 116/93
Prozeßkostenhilfe; Stufenklage; Bezifferung des Leistungsantrags; Getrennte …
Auszug aus OLG Naumburg, 29.12.2006 - 3 WF 206/06
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des OLG Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - abgedruckt in FamRZ 1994, 1042-1043).
- OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 1 UF 38/16
Anforderungen an die Auskunft im Rahmen des Zugewinnausgleichs; Voraussetzungen …
Eine persönliche Unterschrift auf der Vermögensaufstellung ist jedenfalls nicht erforderlich, wenn es - wie hier - keine Zweifel über die auskunfterteilende Person gibt, und zwar auch bei anwaltlicher Vertretung (vergleiche BGH, FamRZ 2008, 600; OLG Nürnberg, FuR 2000, 294; OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1814). - OLG Naumburg, 23.04.2007 - 8 WF 98/07
Entscheidung eines PKH-Antrages für eine Stufenklage zunächst nur für die …
Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - abgedruckt in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - abgedruckt in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris") ist im Rahmen einer Stufenklage über die zu gewährende Prozesskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden (vgl. auch KG FamRZ 2005, 461). - OLG Naumburg, 30.08.2011 - 8 WF 208/11
Bewilligung der Prozesskostenhilfe im Rahmen einer Stufenklage
Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755 ) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden. - OLG Naumburg, 26.08.2011 - 8 WF 208/11
Verfahrenskostenhilfe: Bewilligung bei einem Stufenantrag
Nach der ständigen Rechtsprechung der Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg (vgl. Beschluss vom 27.10.1993 - Az.: 3 WF 116/93 - veröffentlicht in FamRZ 1994, 1042 f.; Beschluss vom 15.07.1998 - Az.: 8 WF 146/98; Beschluss vom 27.10.1998 - Az.: 8 WF 269/98; Beschluss vom 31.03.1999 - Az.: 3 WF 35/99 - veröffentlicht in FamRZ 2000, 101 f.; Beschluss vom 29.12.2006 - Az.: 3 WF 206/06 - zitiert nach "juris"; Beschluss vom 23.04.2007 - Az.: 8 WF 98/07 - veröffentlicht in FamRZ 2007, 1755) ist im Rahmen eines Stufenantrags über die zu gewährende Verfahrenskostenhilfe in mehreren Teilabschnitten, d. h. grundsätzlich zuerst über die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur für die Auskunftsstufe und anschließend - nach Übergang in diese zweite Stufe - für das Betragsverfahren zu entscheiden.